An alle, die (geschäftlich oder privat) mit Personenschadenverfahren zu tun haben oder noch zu tun bekommen werden.
Heute ist es 500 Jahre her, dass Martin Luther 95 Thesen an die Kirchtür zu Wittenberg genagelt hat. Die Thesen waren als Protest gegen die Vorgänge innerhalb der katholischen Kirche seiner Zeit gerichtet. Seine Thesen haben letztlich zu großen Reformen geführt.
Mit Martin Luther habe ich nicht nur den Vornamen gemein, sondern auch verbindet mich mit ihm eine Haltung, Dinge anders anzugehen. Als mein Geschenk an die Personenschadenspraxis (bestehend aus Verfahren mit Körperschäden und solchen mit Schäden aus Verletzung des Lebens) habe auch ich 95 Thesen formuliert, die als ein Ansatz für eine breitere Diskussion mit Botschaften für alle Personen und Einrichtungen zu verstehen sind. Die tiefere Botschaft der Thesen besteht darin, (i) sich besser in die Lage von Opfern und Hinterbliebenen hineinzuversetzen, (ii) besser zu kommunizieren und (iii) intensiver und besser zusammenzuarbeiten. Hiermit möchte ich zu einer mehr ausgeglichenen, effizienteren und vor allem gerechteren Unfallregulierungspraxis einen Beitrag leisten.
Die Position von Opfern und Hinterbliebenen ist nämlich nicht gerade beneidenswert. Von einem auf den anderen Tag wird ihre Welt total auf den Kopf gestellt und müssen sie sich an eine neue Realität anpassen. Das Credo lautet: “Das Opfer im Mittelpunkt”, aber allzu häufig verlieren wir die Opfer und Hinterbliebenen aus den Augen. Des Weiteren bin ich davon überzeugt, dass viele die Problematik (zu) einseitig betrachten, jedenfalls immer nur ausgehend von der eigenen Disziplin.
Die Regulierung von Personenschäden erfordert jedoch per definitionem einen stärker ganzzeitlichen Ansatz. Weil mehrere Disziplinen an der Schadensregulierung beteiligt sind, sollte dieser Ansatz stärker auf Zusammenarbeit angelegt sein. Denn nur durch Zusammenarbeit werden Opfer und Hinterbliebene vielleicht neue Ziele verwirklichen können, wodurch sich dann eher von einer Wiederherstellung von Autonomie sprechen lässt. Ausgehend von dieser Perspektive habe ich die Thesen formuliert und gegliedert.
Übrigens enthalten die Thesen nicht nur Empfehlungen zur Verbesserung der Regulierung von Unfallschäden, sondern sie rufen auch dazu auf, bestimmte Diskussionen zu beenden und anstelle dessen andere Diskussionen aufzunehmen. Weil es um eine multidisziplinäre Thematik geht, richten sich die Thesen an unterschiedliche Gruppen von Personen und Institutionen, hierunter auch die Interessenvertreter.
Wem der Schuh passt, der zieht ihn sich an.
Sagt es weiter!
Maarten Tromp
Sie finden die Thesen hier: 95 Thesen.
Nachwort
Die obenstehenden 95 Thesen zielen nicht nur darauf, in der Praxis bei Personenschadenverfahren mehr Einfühlungsvermögen herzustellen, sondern auch, ein größeres Bewusstsein für den multidisziplinären Charakters der Schadensregulierung zu wecken, wobei ich dazu aufrufe, stärker miteinander zusammen anstatt gegeneinander zu arbeiten. Hinzu kommt, dass in der alltäglichen Praxis theoretische Beschränkungen erfahren werden, von denen bereits seit vielen Jahren gesagt wird, dass hier dringend etwas geschehen müsste.
Zurück zu Martin Luther. Dem Vernehmen nach erwiesen sich die Reformen anlässlich seiner Thesen als viel größer als dasjenige, was er seinerzeit für möglich hielt. Wenn meine Thesen nur zu geringen Reformen führen würden, wäre ich bereits sehr froh.
Für eine nähere Darlegung zu den Thesen stehe ich herzlich gerne zur Verfügung. Man wird mich zu finden wissen.
Rotterdam, 31. Oktober 2017
Maarten Tromp & das Team Maarten Tromp Advocaten